Das deutsche Finanzministerium veröffentlicht den ersten Entwurf des Wachstumschancengesetzes
Am 17. Juli 2023 veröffentlichte das deutsche Finanzministerium den ersten Entwurf des sogenannten "Wachstumschancengesetzes", das die Wettbewerbsfähigkeit stärken und wirtschaftliche Wachstumschancen für deutsche Unternehmen unterstützen soll. Zu den verschiedenen vorgeschlagenen Änderungen der aktuellen Gesetzgebung, die ein breites Spektrum von Bereichen abdecken, gehören die folgenden Punkte, die die Mehrwertsteuer betreffen:
Der Schwellenwert für die Kassenbuchführung würde mit Wirkung vom 1. Januar 2024 von 600.000 EUR auf 800.000 EUR angehoben werden.
Der Schwellenwert für die Abgabe einer jährlichen Mehrwertsteuererklärung soll von 1000 EUR auf 2000 EUR pro Jahr angehoben werden, um die Zahl der Unternehmen, die vierteljährliche Mehrwertsteuererklärungen abgeben, zu verringern. Auch dies würde ab dem 1. Januar 2024 in Kraft treten.
Der Entwurf sieht auch die Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung im B2B-Bereich für den Verkauf von Waren und Dienstleistungen im Inland in das deutsche Umsatzsteuerrecht vor. Deutschland wartet derzeit auf die endgültige Genehmigung durch die EU-Kommission, um dies einführen zu dürfen, mit einem revidierten Termin im Januar 2026 (ein Jahr später als ursprünglich geplant).