Wer ist mein rechtmäßiger Kunde im Sinne der Mehrwertsteuer?
Wie Sie Ihren Rechtspartner für MwSt.-Zwecke bei der Verkaufstransaktion identifizieren
Wer ist mein rechtmäßiger Kunde im Sinne der Mehrwertsteuer?
In diesem Leitfaden erläutern wir die Bedeutung des Rechtspartners für Mehrwertsteuerzwecke beim Verkauf
Jeder Kundenauftrag in SAP enthält vier (oder mehr) Partnerfunktionen. Wenn SAP sich selbst überlassen wird, kann es vorkommen, dass der falsche Partner als Ihr rechtmäßiger Kunde für Mehrwertsteuerzwecke identifiziert wird. Dies kann zur Nichteinhaltung der Vorschriften führen und bleibt oft unbemerkt, bis Ihr Mehrwertsteuerprüfer eine Veranlagung mit Strafzahlungen vornimmt.
Befreiung eines Umsatzes von der Mehrwertsteuer aufgrund eines unternehmensinternen Versands.
Nehmen wir ein Beispiel, bei dem eine belgische Verkaufsorganisation die Waren an ein Unternehmen in den Niederlanden liefert. Dieser Verkaufsstrom kann nur dann als Intra-EU-Versand von BE nach NL von der Mehrwertsteuer befreit werden, wenn:
- Die Vertriebsgesellschaft von BE kann nachweisen, dass die Waren von BE nach NL verbracht wurden
- eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer für den richtigen Rechtspartner für Umsatzsteuerzwecke verwendet wird


SAP-Partnerfunktionen
SAP identifiziert Ihren Kunden über Partnerrollen. Innerhalb eines Kundenauftrags werden mindestens vier Partnerrollen definiert:
- Rolle des Warenempfängers
- Rolle des Auftraggebers
- Rolle des Zahlerpartners
- Bill-to-Partner-Rolle
Download des Leitfadens: Wer ist mein rechtmäßiger Kunde für Mehrwertsteuerzwecke?
In diesem Leitfaden erläutern wir die Bedeutung des rechtlichen Partners für die Umsatzsteuer im Verkaufsvorgang und wie Sie sicherstellen können, dass Ihr SAP-System den richtigen rechtlichen Partner auswählt. Wir erklären: 1. Wie Sie den richtigen Rechtspartner identifizieren, 2. die Bestimmung verschiedener Partnerrollen, 3. das Standardverhalten von SAP und 4. Wie man den Rechtspartner in SAP anpasst.
Fragen, die Sie Ihrem Unternehmen bei der Auswahl des Rechtspartners stellen sollten