Endgültiger Vorschlag zum deutschen E-Invoicing-Gesetz veröffentlicht
Am 21. Februar 2024 hat der Vermittlungsausschuss des Bundesrates und des Deutschen Bundestages weiter über die Umsetzung des Wachstumschancengesetzes beraten, das unter anderem die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung in Deutschland vorsieht.
Der Vermittlungsausschuss wird am 22. März 2024 erneut zusammentreten, um die vorgeschlagenen Rechtsvorschriften weiter zu erörtern, auch wenn sie noch nicht angenommen wurden.
Die deutsche Mehrwertsteuergesetzgebung soll aktualisiert werden, um die verschiedenen Aspekte der elektronischen Rechnungsstellung in Deutschland abzudecken. Ab dem 1. Januar 2025 wird die Annahme von Rechnungen in elektronischer Form verpflichtend und diese Art der Rechnungsstellung zum Standard. Ab dem 1. Januar 2027 wird die elektronische Rechnungsstellung für inländische B2B-Verkäufe für alle in Deutschland ansässigen Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 800.000 EUR obligatorisch sein.
Diese Regelung wird ab dem 1. Januar 2028 auf alle Unternehmen mit Sitz in Deutschland ausgeweitet, unabhängig von ihrem Umsatz.
Wir werden Sie in dieser Angelegenheit auf dem Laufenden halten.