Lettland - Elektronische Rechnungsstellung
Ab dem 1. Januar 2025 müssen in Lettland registrierte Unternehmen, die Rechnungen an lettische Haushaltsinstitutionen ausstellen (Sektoren Business to Government (B2G) und Government to Government (G2G)), diese als strukturierte elektronische Rechnungen einreichen. Die elektronischen Rechnungen müssen den spezifischen technischen Normen entsprechen.
Die zweite Phase der Einführung der elektronischen Rechnungsstellung wird am 1. Januar 2026 beginnen und für den B2B-Sektor gelten.
Die lettische Steuerbehörde soll bis zum 1. Juli 2025 den technischen Rahmen und die Regeln für den elektronischen Rechnungsaustausch und die elektronische Rechnungslegung vorbereiten.