Rumänien - Änderung des Mehrwertsteuersatzes in der Holz- und Energiewirtschaft
Mit dem rumänischen Gesetz Nr. 216/2023 wurden ab dem 11. Juli 2023 die folgenden Änderungen bei der Anwendung des Mehrwertsteuersatzes 5% eingeführt:
- Holzindustrie: Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz 5% gilt für die Lieferung von Sägespänen, Abfällen und Altholz sowie deren Verwendung als Heizstoff.
- Energiewirtschaft: Der Mehrwertsteuersatz 5% gilt für Wärmepumpen und für die Lieferung und Installation von Fotovoltaikanlagen für Wohnungen und Gebäude der öffentlichen Verwaltung, nicht aber für gewerbliche Unternehmen. Außerdem wird festgelegt, dass der ermäßigte Satz für die Photovoltaikmodule auch für alle notwendigen Komponenten gilt, die zu diesem Zweck separat erworben werden.