Spanien - Verlängerung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auf Grundnahrungsmittel bis zum 31. Dezember 2023.
Spanien hat den auf Grund der anhaltenden Inflation eingeführten Mehrwertsteuersatz von 0% auf Grundnahrungsmittel bis zum 31. Dezember 2023 verlängert; diese Maßnahme sollte am 30. Juni 2023 auslaufen.
Der Mehrwertsteuersatz von 0% gilt für Grundnahrungsmittel bis zum 31. Dezember 2023, danach wird er wieder auf den vorherigen Mehrwertsteuersatz von 4% zurückgeführt.
Zu den Lebensmitteln, die dem Mehrwertsteuersatz 0% unterliegen, gehören die folgenden Produkte:
Brot, gefrorener Brotteig und gefrorenes Brot, das ausschließlich zur Herstellung von Brot bestimmt ist, sowie Brotmehl.
Milch aller Tierarten: natürlich, zertifiziert, pasteurisiert, konzentriert, entrahmt, sterilisiert, ultrahocherhitzt, eingedampft und in Pulverform.
Käse und Eier.
Obst, Gemüse, Hülsenfrüchte, Knollen und Getreide, die gemäß dem Lebensmittelgesetzbuch den Status von Naturprodukten haben.
Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 5% für Olivenöl, Saatöle und Teigwaren, der ebenfalls am 30. Juni 2023 auslaufen sollte, wurde bis zum 31. Dezember 2023 verlängert und wird danach wieder auf den vorherigen Mehrwertsteuersatz von 10% zurückgesetzt.
Die oben genannten ermäßigten Mehrwertsteuersätze gelten nur bis zum 31. Dezember 2023, sofern die Inflation im September 2023 über 5,51 TP3T liegt. Liegt die Inflation im September 2023 unter 5,5%, werden die oben genannten ermäßigten Mehrwertsteuersätze ab 1. November 2023 wieder auf 4% bzw. 10% erhöht.